Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Mietwerkstatt

Vor der Nutzung der Co-Working Holzwerkstatt ist ein Mietvertrag und die AGB zu unterschreiben.

Die Mietsumme ist täglich/ wöchentlich/ monatlich im Voraus auf das Fuchsbau-Geschäftskonto zu
entrichten.

Die Nutzung der Werkstatt und des Inventars geschieht auf eigene Gefahr.

Die Räumlichkeiten des Fuchsbaus sind zum Schutz der Werkstatt und des Inventars aller Nutzer_innen kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen werden im Regelfall nach 72 Stunden gelöscht.

Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen und dem Fuchsbau in Kopie auszuhändigen. Die Haftung für Arbeiten in fremden Werkstätten muss in dieser Versicherung enthalten sein.

Werkstattschlüssel sind verantwortungsvoll zu behandeln. Bei Verlust eines Werkstattschlüssels sind die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu tragen.

Bei Verlassen der Werkstatt sind sämtliche Fenster zu schließen. Die Türen sind zweimal abzuschließen.

In der Werkstatt gilt Rauchverbot.

Das gemeinsame Arbeiten in der Werkstatt erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und
gegebenenfalls konkrete Absprachen.

Beschädigungen der Werkstatt, sowie Beschädigungen, Verlust oder defekte Teile des
Werkstattinventars sind umgehend bei Lena Albrecht zu melden.

Die Arbeiten sind in den jeweiligen markierten Bereichen durchzuführen. Bei größerem Platzbedarf
sind konkrete Absprachen zu treffen.

Eigentum des Fuchsbaus ist nach Gebrauch und spätestens vor Verlassen der Werkstatt an den
vorgegebenen Orten zu platzieren. Werkzeuge und Handmaschinen sind sauber in die dafür
vorgesehenen Schränke zurückzulegen.

Bei Schleifarbeiten von Holzoberflächen sind grundsätzlich Absaugvorrichtungen zu benutzen.

Schleifarbeiten von Lackoberflächen sind nur außerhalb der Werkstatt oder im Oberflächenraum
möglich.

Der Infrarot Heizkörper des jeweiligen Arbeitsplatzes ist vor Verlassen der Werkstatt auszuschalten.

Werkbänke und Fußböden sind täglich nach getaner Arbeit abzusaugen.

Sanitäre Anlagen sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden.

Kleinmaterial (Schrauben, Lamellos etc.), Schleifmittel, Holz und Holzwerkstoffe aus Lagerbeständen können nach Absprache gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.

Die Nutzung des Maschinenraums ist nur während der Öffnungszeiten oder nach konkreter Absprache möglich.

Sämtliche Maschinen dürfen erst nach Einweisung durch Lena Albrecht eigenständig benutzt werden. Jede Anlage der Werkstatt hat eine schriftliche Form der Einweisung, welche vor der Benutzung zu
unterschreiben ist.

Die Maschinen sind vor Inbetriebnahme auf Schäden und korrekte Funktion zu überprüfen.

Während der Maschinennutzung im Maschinenraum ist die Absauganlage zu betätigen und die jeweiligen Schranken in den Absaugrohren sind zu öffnen bzw. zu schließen.

Die Gefahrenbereiche der Maschinen sind während der Nutzung durch andere Mietende zu umgehen.

Ist die Feuerungsanlage in Betrieb, ist vor Einschalten der Absauganlage die Zuluft-Klappe in der Tür zum Brennholzlager zu öffnen.

Holzreste (Massivholz, Massivholzplatten, unbeschichtete Platten) werden an der Bandsäge zersägt und der Feuerung zur Verfügung gestellt.

Oberflächenarbeiten (z.B. Ölen, Lackieren) sind nur in dafür vorgesehenen Räumen möglich. Benutzte Lappen und Pinsel oder Farbrollen, insbesondere wenn Leinöl verwendet wurde, sind in der Wassertonne außerhalb des Gebäudes zu entsorgen.

Die Spritzanlage des Oberflächenraums ist nach Benutzung fachgerecht zu reinigen.

Alle Werkstücke mit ausgehärteten Oberflächen sind aus dem Lackraum zu entfernen. Alle verwendeten Materialien und Werkstücke sind nach der Arbeit aus dem Oberflächenraum zu entfernen.

Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in bruchsicheren (z.B. Metall) und verschlossenen Gefäßen in dem dafür vorgesehenen Schrank gelagert werden. Der Inhalt muss durch das Original-Etikett gekennzeichnet sein. Gefäße sind mit Namen und Datum zu versehen.

Der Planungsraum ist ordentlich zu hinterlassen. Laptops, Ordner und Papiere sind in den abschließbaren Schränken am Arbeitsplatz zu sichern. Sämtliche elektrischen Geräte sind vor Verlassen des Raums auszuschalten. Papier und Drucker können gegen einen Aufpreis genutzt
werden.

Im Maschinenraum sind alle Maschinen und Fußböden nach Gebrauch abzusaugen.

Jede Lagerung von Material und Werkstücken muss in dem Lagerplatz, welcher zum gemieteten Arbeitsplatz gehört, abgelegt werden. Andernfalls wird das Material als Eigentum des Fuchsbaus betrachtet und möglicherweise anderweitig verwendet.

Für Lagerwaren übernimmt der Fuchsbau keine Haftung.

AGB der Offenen Werkstatt

Die Nutzung der Werkstatt und des Inventars geschieht auf eigene Gefahr. Mit Betreten der Werkstatt erkennen die Nutzer_innen die Werkstattordnung automatisch an.

Die Räumlichkeiten des Fuchsbaus sind zum Schutz der Werkstatt und des Inventars aller Nutzer_innen kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen werden im Regelfall nach 72 Stunden gelöscht.

In der Werkstatt gilt Rauchverbot.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Jede_r Teilnehmer_in hat sich beim Betreten der Werkstatt ins Nutzerbuch einzutragen und vor dem Verlassen der Werkstatt die Nutzungsgebühren zu entrichten.

Die Handmaschinen sind vor Inbetriebnahme auf Schäden und korrekte Funktion zu überprüfen.

Sämtliche Maschinen dürfen erst nach Einweisung durch das Personal eigenständig benutzt werden. Jede Anlage der Werkstatt hat eine schriftliche Form der Einweisung, welche vor der Benutzung zu unterschreiben ist.

Die Gefahrenbereiche der Maschinen sind während der Nutzung durch Andere zu umgehen.

Oberflächenarbeiten (z.B. Ölen) sind nur in dafür vorgesehenen Räumen möglich.

Das gemeinsame Arbeiten in der Werkstatt erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und gegebenenfalls konkrete Absprachen.

Grundsätzlich ist eigenes Material mitzubringen. Holz und Holzwerkstoffe aus Lagerbeständen können dem_r Nutzer_in gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.

Werkbänke sind nach der Arbeit freizuräumen. Werkbänke und Fußböden sind abzusaugen.

Werkzeuge und Handmaschinen sind sauber in die dafür vorgesehenen Schränke zurückzulegen.

Bei Schleifarbeiten von Holzoberflächen sind grundsätzlich Absaugvorrichtungen zu benutzen.

Schleifarbeiten von Lackoberflächen sind nur außerhalb der Werkstatt oder im Oberflächenraum möglich.

Sanitäre Anlagen sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden.

Jede Lagerung von Material und Werkstücken muss mit Namen, Datum und Telefonnummer gekennzeichnet sein und im dafür vorgesehenen Bereich gelagert werden. Andernfalls wird das Material als Eigentum des FUCHSBAUs betrachtet und möglicherweise anderweitig verwendet. Es ist eine Lagergebühr zu entrichten. Für Lagerwaren übernimmt der Fuchsbau keine Haftung.

Die Lagerung von explosiven und leicht entzündlichen Stoffen ist nicht gestattet.